Mit dem Inkrafttreten der Nürnberger Rassengesetze am 15.September 1935 wurden die Juden endgültig zu Bürgern minderen Rechts herabgestuft. So wurden sie von "Reichsbürgern" zunächst zu "Staatsbürgern" herabgestuft und verloren damit ihr Wahlrecht, Jüdische Beamte wurden entlassen.
Auch die Definitionen von Juden, Halbjuden, Vierteljuden und Mischlingsjuden in verschiedenen Graden fanden sich in den Nürnberger Gesetzen. Dabei spielte es keine Rolle, ob der betreffende Jude selbst sich als jüdisch empfand - also z.B. nach den Glaubensgrundsätzen seiner Religion lebte oder sich in einer jüdischen Gemeinde engagierte.
Das sogenannte "Blutschutzgesetz" diente zudem der "Reinhaltung des deutschen Blutes" und verbot Ehen oder sexuelle Beziehungen zwischen Juden und Nichtjuden. Ein Verstoß wurde als "Blutschande" geahndet. Bis zum Jahr 1940 erfolgten in Deutschland 1.911 Verurteilungen.
Im Jahr 1938 wurden Juden gezwungen, ihr gesamtes Vermögen anzumelden. Vorbestrafte Juden wurden verhaftet und in Konzentrationslager deportiert. Ebenfalls 1938 wurden jüdische Frauen gezwungen, den Beinamen Sara anzunehmen, jüdische Männer mussten Israel als Zweitnamen führen. Jüdische Reisepässe mussten mit einem "J" gekennzeichnet sein. Jüdischen Juristen und Ärzten wurde die Zulassung entzogen.
Im Jahr 1941 - wohl vor allem auch im Hinblick an die angestrebte "Endlösung" - verloren Staatsbürger, die die Reichsgrenzen überquerten ihre Staatsbürgerschaft und damit auch jegliches Vermögen und Eigentum. Wenn man bedenkt, dass zu diesem Zeitpunkt Deportationen in Arbeits - oder Vernichtungslager außerhalb der Reichsgrenzen bereits Gang und Gäbe waren, wird dieser Zusatz besonders perfide.