In der Lützowerstr. 10 befindet sich noch heute das Gebäude, dass von 1934 bis 1939 Verwendung als Pflegeanstalt fand.*
Im Rahmen der 1933 erlassenen Gesetze zur "Rassehygiene", die darauf abzielten, die Anzahl behinderter und/oder psychisch kranker Menschen zunächst zu dezimieren um die "Reinheit der Rasse" zu erhalten, kam es auch im badischen Raum zu einer Überfüllung der Anstalten. Entsprechend eilig ließ der Medizinalrat Arthur Schreck innerhalb kürzester Zeit das Gebäude, dass einst als Garnisonslazarett der Rastatter Festung gedient hatte, notdürftig in Stand setzen und leitete ab 1934 die Rastatter Pflegeanstalt. Etwa 600 Patienten aus anderen badischen Einrichtungen wurden hier "verwahrt". Nach Rastatt wurden nur die Patienten verlegt, die als "nicht behandelbar" galten. Um möglichst viele Patienten mit möglichst geringem Personalaufwand aufnehmen zu können, wurden diese dauerhaft medikamentös ruhig gestellt. Damit die Unmenge an Medikamenten, die hierfür nötig war, nicht die Wirtschaftlichkeit der Anstalt gefährdete, ließ Arhur Schreck diese selbst herstellen. Eine Behandlung der unter widrigsten Bedinungen lebenden Menschen - von einer Therapie im heutigen Sinne ganz zu schweigen - fand nicht statt.
Im Jahr 1939 wurden alle Rastatter Patienten zunächst nach Zwiefalten auf der Schwäischen Alb und später ins Vernichtungslager Grafeneck im Landkreis Reutlingen gebracht. Über 480 der Rastatter Patienten fanden hier zwischen März und Juni 1940 den Tod.
Mit Beginn der "Aktion T4" - dem nach der Adresse des Berliner Ministeriums in der Tiergartenstraße 4 benannten Euthanasieprogramms der Nationalsozialisten - sollte die Auslöschung "unwerten Lebens" beschleunigt werden. Zu diesem Zwecke wurden deutschlandweit 60 Ärzte beauftragt, auf Grundlage der Meldebögen, die jede Anstalt für jeden Patienten auszufüllen hatte, Gutachten zu erstellen, die entschieden, welcher Patient lebte und wer in Vernichtungslager zu bringen wäre. Einer dieser Ärzte war Arthur Schreck. In seiner Zeit als Gutachter, verurteilte er von 15.000 Patienten 8.000 zum Tode, ohne jemals einen von Ihnen gesehen zu haben.
Ein Jahr nach der endgültigen Auflösung der Rastatter Anstalt, übernahm Schreck die Kinderfachabteilung in Wiesloch, wo er eigenhändig drei Kinder tötete, weitere Kinder fanden unter seiner Führung den Tod.
1948 wurde der Arzt zu einer lebenslangen Haftstrafe verureilt, die im Berufungsverfahren auf 12 Jahre verkürzt wurde. 1951 - nach nur drei Jahren - wurde Arthur Schreck aus der Haft entlassen - mit einer monatlichen Pension von DM 450, was ungefähr einer Kaufkraft von € 6.000 heute entspricht.
Sicherungs- und Gefangenenlager Rotenfels
Nachdem die Alliierten im Jahr 1944 in Paris einzogen, wurde das Lager Schirmeck, nahe dem Vernichtungslager Struthof/Natzweiler in den französischen Vogesen, nach Rotenfels verlegt.
In 5 Barracken "lebten" dort 1500 Menschen unter der Willkür des Lagerkommandanten Karl Buck. Die Gefangenen wurden zur Zwangsarbeit in Firmen und Fabriken in Rastatt, Gernsbach, Bischweier und andere Orten geschickt. Weitere Lager befanden sich auch in Niederbühl, Sandweier, Weisenbach und Iffezheim.
Genaue Informationen über das Lager Rotenfels ließen sich nur schwer, wenn überhaupt rekonstruieren, da die Nationalsozialisten bei Ihrer Flucht möglichst viele Beweise ihrer Gräueltaten vernichten wollten.
Obwohl der Lagerkommandant nach Kriegsende zum Tode verurteilt wurde, wurde das Urteil nie vollstreckt; im Gegenteil: nach Überstellung an die deutschen Beörden im Jahr 1955 wurde Karl Buck in die Freiheit entlassen.