Nach Kriegsende im Mai 1945 wurde in allen Besatzungszonen dieJustizhoheit der jeweiligen Besatzungsmacht unterstellt. Für Rastatt bedeutete dies, dass alle Gerichtsprozesse in die Zuständigkeit des französischen Militärgerichts fielen.
Ab dem 20. September 1945 fanden diese Termine vor dem Militärgericht im Rastatter Schloß statt. Ab April 1946 tagte hier auch das "Tribunal Général" ( das obere Militärgericht, um, ähnlich den Prozessen in Nürnberg ein Jahr zuvor, Prozesse gegen die Kriegsverbrecher des NS- Regimes zu führen.
Nachdem der Internationale Militärgerichtshof während der Nürnberger Prozesse den Tatbestand "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" festgelegt hatte, erfolgten auch in den Rastatter Kriegsverbrecherprozessen die meisten Anklagen auf ebendiesem Tatbestand. Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind unter anderem: Mord, ethnische Ausrottung, Versklavung, Deportation und andere unmenschliche Akte gegen die Zivilbevölkerung; Verfolgung aufgrund rassistischen, politischen und religiösen Motiven.
Beklagte der Prozesse in Rastatt waren unter anderem Lagerleitung und Wachmannschaften der KZ Neue Bremme (bei Saarbrücken), Natzweiler und Schirmeck.
Insgesamt dauerte die Tätigkeit dieses Gerichtes dreieinhalb Jahre. Es wurden 341 Prozesse gegen insgesamt 890 Angeklagte geführt, von denen 117 zum Tode verurteilt wurden.
59 dieser Todesurteile wurden vollstreckt. Einige der Gräber dieser Hingerichteten wurden in den 50er Jahren als Kriegsgräber anerkannt.